Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns mitgeteilten
Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht
übernehmen.
Unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie
-den Adressaten- bestimmt und müssen streng vertraulich behandelt werden. Kommt infolge
unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zu Stande, sind Sie
verpflichtet uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussangelegenheit
bereits bekannt,
sind Sie verpflichtet uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle
unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls bleibt unser Provisionsanspruch bestehen.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder
über Dritte,
insbesondere auch über einen anderen Makler, noch einmal angeboten, sind Sie
verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen
und etwaige
Maklerdienste Dritter, bezüglich unserer Objekte abzulehnen, ansonsten entsteht auch in diesem
Falle an uns ein
Provisionsanspruch.
Kommt der Vertragsabschluss über eines der von uns
angebotenen
Objekte zu Stande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die
Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu
Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen, auch wenn dieser
Vertragsabschluß durch einen anderen Makler vermittelt wurde.
Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen bedeutet in jedem Fall
Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
Die Provisionshöhe beträgt, wenn keine andere Provision im
Angebot genannt ist:
Beim Verkauf von Grundstücken oder
Bestellung eines Erbbaurechts beträgt die Provision 3,48 % inkl. Mehrwertsteuer aus dem
Kaufpreis, beim Erbbaurecht einschließlich des Grundstückswertes. Beim Anmieten von Wohnraum
beträgt die Provision zulasten des Mieters 2 Monatsmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
Ein nachträglicher Ankauf des Objektes durch den Mieter oder
Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss verpflichtet die Beteiligten zur Zahlung
der üblichen Provision unter Gutschrift einer bereits gezahlten Mieter- oder
Pächterprovision.
Die Provision ist fällig und verdient am Tage des
Vertragsab-schlusses. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erlangen.
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt, soweit ein Haftungsanspruch überhaupt in Betracht kommt.
Besichtigungs- oder Verhandlungstermine bitte nur mit uns
vereinbaren.