Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns mitgeteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.

  2. Unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie -den Adressaten- bestimmt und müssen streng vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zu Stande, sind Sie verpflichtet uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

  3. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussangelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls bleibt unser Provisionsanspruch bestehen.

  4. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte, insbesondere auch über einen anderen Makler, noch einmal angeboten, sind Sie verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter, bezüglich unserer Objekte abzulehnen, ansonsten entsteht auch in diesem Falle an uns ein Provisionsanspruch.

  5. Kommt der Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zu Stande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen, auch wenn dieser Vertragsabschluß durch einen anderen Makler vermittelt wurde.

  6. Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen bedeutet in jedem Fall Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

  7. Die Provisionshöhe beträgt, wenn keine andere Provision im Angebot genannt ist:
    Beim Verkauf von Grundstücken oder Bestellung eines Erbbaurechts beträgt die Provision 3,48 % inkl. Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis, beim Erbbaurecht einschließlich des Grundstückswertes. Beim Anmieten von Wohnraum beträgt die Provision zulasten des Mieters 2 Monatsmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

  8. Ein nachträglicher Ankauf des Objektes durch den Mieter oder Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss verpflichtet die Beteiligten zur Zahlung der üblichen Provision unter Gutschrift einer bereits gezahlten Mieter- oder Pächterprovision.

  9. Die Provision ist fällig und verdient am Tage des Vertragsab-schlusses. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erlangen.

  10. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit ein Haftungsanspruch überhaupt in Betracht kommt.

  11. Besichtigungs- oder Verhandlungstermine bitte nur mit uns vereinbaren.

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